Wir beraten unsere Klienten bei der Abfassung und der Verhandlung von Verträgen auf dem Gebiet des Zivilrechts, insbesondere des Kaufrechts, Mietrechts, Arbeitsrechts, Werkvertragsrechts, Auftragsrechts sowie des Vertriebsrechts. Wir sind wiederholt im Bereich komplexer Immobilientransaktionen tätig geworden.
Kommt es bei Vertragspartnern zu Konflikten, beraten wir unsere Klienten auch im Hinblick auf eine effiziente aussergerichtliche oder, falls nötig, gerichtliche Konfliktlösung (vgl. unter Prozessvertretung und Schiedsgerichtsbarkeit).
Zu unseren Klienten zählen auch kleine, mittlere und z.T. auch grössere Unternehmen und Gesellschaften. Diese beraten wir in sämtlichen Fragen des schweizerischen Gesellschaftsrechts. Unsere Beratung erstreckt sich dabei von der Strukturierung der Geschäftstätigkeit in der Schweiz, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, der Gründung, der Abfassung und Verhandlung von Aktionärbindungsverträgen, der Analyse und Umsetzung von Corporate-Governance-Fragen über Fragen des gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäfts („Corporate Housekeeping“) bis hin zu Fragen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
Wir beraten unsere Klienten bei rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen stellen, insbesondere sind wir unseren Klienten bei der Wahl der geeigneten Struktur und der Begleitung deren Vertriebs in der Schweiz behilflich.
Wir verfügen über ein Netzwerk zu Dienstleistungserbringern im Bereich von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen.
Wir beraten unsere Klienten bei der Vermögensplanung, insbesondere bei der Nachlassplanung, so bei Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge, Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie der Verwendung von Trusts und Stiftungen im internationalen Verhältnis. Wir begleiten und vertreten unsere Klienten insbesondere auch bei Vorliegen von Konfliktsituationen in diesen Bereichen, wobei wir über langjährige Erfahrung in multi-jurisdiktionalen Nachlass-Streitigkeiten mit stark anglo-amerikanischen Einflüssen verfügen (vgl. unter Prozessvertretung und Schiedsgerichtsbarkeit).
In den Rechtsgebieten, in denen wir allgemein tätig sind, beraten wir unsere Klienten auch in Konfliktsituationen. Dabei loten wir zuerst die Möglichkeiten einer aussergerichtlichen Einigung aus. Ist eine solche nicht möglich, vertreten wir unsere Klienten in Prozessen und Verfahren vor schweizerischen Gerichten und Behörden sowie vor schweizerischen und internationalen Schiedsgerichten. Als Spezialität hat sich dabei die Vertretung von Kunden bei unsorgfältiger Vermögensberatung bzw. Vermögensverwaltung sowie im streitigen Erbrecht, insbesondere bei Pflichtteilverletzungen z.B. durch Trusts oder Stiftungen, entwickelt.
Neben der Vertretung unserer Klienten in Streitverfahren übernehmen wir auch Mandate als Schiedsrichter im Bereich der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Wir sind unabhängig und arbeiten bei Bedarf mit ausgewiesenen Spezialisten im In- und Ausland. Unsere Kanzlei verfügt über ein Netzwerk zu Steuerexperten, auf das bei Bedarf zur Abklärung nationaler und internationaler Steuerfragen zurückgegriffen werden kann.
Auch steht der Kanzlei ein ausgebautes Netzwerk zu kleinen und grossen Anwaltskanzleien in den wichtigsten Wirtschaftszentren in Europa und Übersee zur Verfügung.